Eine Dashcam kann nach einem Unfall entscheidende Beweise liefern. Kauf und Einbau sind in Deutschland erlaubt. Entscheidend ist, wie die Kamera aufzeichnet und wo sie sitzt.
Was der Bundesgerichtshof entschieden hat
Der BGH hat 2018 entschieden (Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17): Eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Straßenverkehrs ist mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar. Die Aufnahmen können im Unfallprozess trotzdem als Beweismittel verwertet werden. Darüber entscheidet das Gericht im Einzelfall nach einer Abwägung.
Der BGH weist außerdem darauf hin, dass eine anlassbezogene Aufzeichnung technisch möglich ist: kurzes Überschreiben und dauerhaftes Speichern erst bei einer Kollision.
So sollte die Kamera eingestellt sein
Die wichtigsten Punkte:
Schleifenaufnahme (Loop): Aufnahmen werden laufend überschrieben.
Dauerhaft gespeichert wird nur anlassbezogen, zum Beispiel per Erschütterungssensor oder per Knopfdruck.
Die Datenschutzaufsicht NRW nennt als Orientierung kurze Sequenzen von höchstens 30 Sekunden vor und nach dem Ereignis.
Ungenutzte Aufnahmen werden nicht dauerhaft gespeichert.
Nicht erlaubt: Aufnahmen veröffentlichen
Videos, auf denen Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, dürfen in der Regel nicht im Internet oder in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Verstöße gegen den Datenschutz können mit einem Bußgeld geahndet werden (Art. 83 DSGVO).
Parküberwachung
Viele Kameras bieten einen Parkmodus. Auch hier gilt: Aufgezeichnet werden sollte nur anlassbezogen, etwa wenn ein Sensor eine Erschütterung erkennt. Technisch wichtig ist ein Festanschluss mit Spannungswächter, damit die Kamera die Starterbatterie nicht leer zieht.
Einbau: Sichtfeld und Stromversorgung
Die wichtigsten Punkte:
Die Kamera gehört außerhalb des Sichtfelds, meist hinter den Innenspiegel. Nach § 35b Abs. 2 StVZO muss für den Fahrer ein ausreichendes Sichtfeld gewährleistet sein.
Kabel verdeckt in Verkleidung und Dachhimmel verlegen und dabei Airbag-Bereiche aussparen.
Festanschluss an eine passende, abgesicherte Stromquelle statt Zigarettenanzünder.
Heckkameras sauber über Durchführungen anschließen, ohne Klemmstellen an Türen oder Klappen.
Bei Firmenfahrzeugen mit Mitarbeitenden gelten zusätzliche Regeln, besonders für Innenraumkameras. Klären Sie das vorab mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
So unterstützen wir Sie
Wir bauen Front- und Heckkameras fest ein, verlegen die Leitungen verdeckt, schließen die Parküberwachung mit Spannungswächter an und stellen die Kamera auf anlassbezogenes Speichern ein. Für die Nutzung der Aufnahmen ist der Fahrzeughalter verantwortlich.
Quellen
Verwendete Quellen:
Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 088/2018 und Urteil VI ZR 233/17 vom 15.05.2018, bundesgerichtshof.de
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW: Dashcams, Fragen und Antworten, ldi.nrw.de
§ 35b StVZO, gesetze-im-internet.de; Art. 83 DSGVO (abgerufen am 02.10.2026)
Haftungsausschluss: keine Rechtsberatung
Unsere Ratgeber-Artikel wurden sorgfältig erstellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen weder eine Prüfung am konkreten Fahrzeug noch die Beurteilung durch eine Prüforganisation, die Zulassungsbehörde oder eine rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Vorschriften.
Passende Leistung
Individuelle Fahrzeugtechnik
Nachrüstungen und elektrische Erweiterungen, die zu Ihrem Fahrzeug und Ihrem Einsatz passen. Geplant und umgesetzt nach Abstimmung.