Auf vielen Leuchten, Scheinwerfern und Fahrzeugteilen finden sich Kennzeichnungen wie „E1“ oder „e4“ mit einer Nummernfolge. Sie zeigen, dass das Bauteil ein Genehmigungsverfahren durchlaufen hat. Sie sagen aber nicht alles über seine Verwendung aus.
Das E-Prüfzeichen (ECE-Genehmigung)
Ein großes „E“ in einem Kreis mit einer Zahl steht für eine Genehmigung nach einer UN-Regelung, meist ECE-Regelung genannt. Die Zahl bezeichnet den Staat, der die Genehmigung erteilt hat. „1“ steht zum Beispiel für Deutschland. In der Nähe des Zeichens steht in der Regel eine Genehmigungsnummer.
Das e-Kennzeichen (EU-Genehmigung)
Ein kleines „e“ in einem Rechteck mit einer Zahl kennzeichnet eine Genehmigung nach EU-Recht. Auch hier steht die Zahl für den genehmigenden Mitgliedstaat, etwa „e1“ für Deutschland.
Das nationale Prüfzeichen
Daneben gibt es das nationale Prüfzeichen für bauartgenehmigte Fahrzeugteile nach § 22a StVZO: eine Wellenlinie mit dem Buchstaben „K“ und einer Nummer. Nach § 22a Abs. 2 StVZO dürfen genehmigungspflichtige Fahrzeugteile nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie ein amtlich vorgeschriebenes und zugeteiltes Prüfzeichen tragen.
Was die Kennzeichnung aussagt und was nicht
Das Prüfzeichen bestätigt, dass die Bauart des Bauteils nach einer bestimmten Vorschrift genehmigt wurde, zum Beispiel als Nebelscheinwerfer, Blinkleuchte oder Warnleuchte. Es bedeutet nicht automatisch, dass das Bauteil an jedem Fahrzeug, an jeder Stelle und für jeden Zweck verwendet werden darf. Anbau, Anzahl, Schaltung und Benutzung müssen zusätzlich den Vorschriften entsprechen.
Wichtig ist auch, wofür eine Genehmigung gilt: Viele elektrische Geräte tragen ein E-Zeichen mit Bezug auf die UN-Regelung Nr. 10. Diese betrifft die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), also dass das Gerät andere elektronische Systeme nicht stört. Eine lichttechnische Genehmigung als Scheinwerfer oder Leuchte ist damit nicht verbunden.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Die wichtigsten Punkte:
Prüfen Sie, ob die Leuchte für den vorgesehenen Zweck genehmigt ist, nicht nur, ob sie irgendein Prüfzeichen trägt.
Die Kennzeichnung sollte dauerhaft am Gehäuse oder an der Lichtscheibe angebracht sein.
Hinweise wie „nur für Offroad“ oder „nicht für den Straßenverkehr“ bedeuten, dass die Leuchte im öffentlichen Straßenverkehr nicht als Fahrzeugbeleuchtung vorgesehen ist.
Bewahren Sie Unterlagen wie Genehmigungen und Anbauanleitungen auf. Sie helfen bei Prüfungen und Rückfragen.
Bei Unsicherheit erklären wir Ihnen gern, was die Kennzeichnung einer Leuchte bedeutet. Die verbindliche Beurteilung, ob ein Bauteil an Ihrem Fahrzeug zulässig ist, liegt bei der Prüforganisation bzw. der Zulassungsbehörde.
Haftungsausschluss: keine Rechtsberatung
Unsere Ratgeber-Artikel wurden sorgfältig erstellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen weder eine Prüfung am konkreten Fahrzeug noch die Beurteilung durch eine Prüforganisation, die Zulassungsbehörde oder eine rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen Vorschriften.
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